Die bevorstehende Umsetzung des totalrevidierten Datenschutzgesetzes (revDSG) sowie der neuen Ausführungsbestimmungen der Datenschutzverordnung (DSV) ab September 2023 beschäftigt derzeit viele Unternehmen. Diese Revision bringt wichtige Änderungen mit sich, die den unternehmenseigenen Online-Auftritt betreffen.
Welche Inhalte betreffen das revDSG und worauf muss geachtet werden? Ein Überblick:
- Der Grundsatz „Privacy by Design“ legt nahe, dass der Datenschutz bereits bei der Entwicklung einer Website berücksichtigt werden sollte. FIT FOR PROFIT unterstützt Kunden erfolgreich dabei, ihre Website von Anfang an datenschutzfreundlich zu gestalten. Dazu gehören eine leicht zugängliche Datenschutzerklärung sowie ein benutzerfreundliches und intuitives Consent Banner.
- „Privacy by Default“ bedeutet, dass eine Website datenschutzfreundliche Voreinstellungen haben sollte, um die Privatsphäre der Nutzer zu schützen. Eine Möglichkeit hierfür ist beispielsweise ein Consent Banner, der nur technisch notwendige Cookies zulässt.
- Des Weiteren wird die Informationspflicht erweitert, sodass Unternehmen ihre Website-Besucher umfassend und transparent über die Datenverarbeitung informieren müssen. Eine ausführliche Datenschutzerklärung ist daher unerlässlich.